Refraktive Chirurgie
Seit etwa 20 Jahren gibt es zur Korrektur der Fehlsichtigkeit eine Alternative zur Brille und Kontaktlinse die refraktive Chirurgie.
Unter dieser Bezeichnung fasst man chirurgische Verfahren zusammen, deren Ziel es ist, Refraktionsanomalien, das sind Brechkraftfehler, die zur Fehlsichtigkeit führen, operativ zu korrigieren. Mehrere dieser Verfahren wurden bereits nach kurzer Zeit aufgegeben, weil die Komplikationsrate zu hoch war. Nach manchen Eingriffen kam es zu unerwarteten Fehlsichtigkeiten oder zu schweren Hornhautschäden, sodass eine Transplantation notwendig wurde. Heute sind mehrere Techniken aber soweit ausgereift, dass sie von erfahrenen Augenchirurgen erfolgreich durchgeführt werden können.
Sollten Sie für Ihre Fehlsichtigkeit einen operativen Eingriff in Erwägung ziehen, sollten Sie unbedingt ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihrem/Ihrer behandelnden Augenarzt/ärztin vereinbaren, der/die über die Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall beraten kann. Um dieses Gespräch erfolgreich führen zu können, sollten Sie über folgende Punkte Bescheid wissen:
- Fehlsichtigkeit ist nicht durch eine Augenkrankheit, sondern durch Refraktionsanomalien infolge gewisser Veränderungen des Augenaufbaues (z.B. zu langer Augapfel, zu stark brechende Linse, unregelmäßige Hornhautkrümmung) hervorgerufen. Bei praktisch allen chirurgischen Verfahren wird nicht die Ursache beseitigt, sondern durch operative Eingriffe lediglich die „Optik“ korrigiert.
- Vor der Überlegung sich einem refraktionschirurgischen Eingriff zu unterziehen sollte die wichtigste Alternative zur Brille, die Kontaktlinse genau geprüft werden. Heute können praktisch alle Fehlsichtigkeiten auch die Alterssichtigkeit mit Kontaktlinsen problemlos korrigiert werden.
- Der refraktionschirurgische Eingriff erfolgt an einem praktisch gesunden Organ. Risiken, die mit jeder Operation verbunden sind, müssen Ihnen vorher genau bekannt sein und gründlich abgewogen werden.
- Praktisch alle Verfahren sind „endgültig“, d.h. bei unbefriedigendem Ergebnis ist eine „Nachkorrektur“ mit Brille oder Kontaktlinse oder Folgeoperation oft sehr aufwendig oder gar unmöglich.
- Bei refraktionschirurgischen Eingriffen handelt es sich nicht um eine Heilbehandlung, daher übernimmt keine Krankenversicherung die anfallenden Kosten.
- Lebensalter: wenn die Fehlsichtigkeit noch nicht stabil ist (z.B. zunehmende Kurzsichtigkeit), kann die Operation wohl den momentanen Zustand korrigieren, die Zunahme aber nicht aufhalten. Das Ergebnis wäre z.B.: heute 4 Dioptrien, diese werden operativ auf 0 korrigiert, in 2 Jahren wäre infolge Zunahme erneut Brille oder Kontaktlinse erforderlich. Deshalb ist die Beratung durch den Augenarzt/ärztin, der/die Ihr Auge schon länger kennt, so wichtig. Zunahme der Kurzsichtigkeit ist in vielen Fällen auch im 3. Lebensjahrzehnt möglich.
- Presbyopie (Alterssichtigkeit): mit zunehmendem Lebensalter verliert die menschliche Linse ihre Elastizität, das Sehen in der Nähe wird dadurch erschwert (Abnahme der Akkommodationsfähigkeit). Als Abhilfe dient eine Lesebrille. Diese wird im entsprechenden Lebensalter auch nach einem refraktionschirurgischen Eingriff (Einstellung des Auges auf „Normalauge“) nötig sein.
Eine geringe bis mäßige Kurzsichtigkeit hat ab etwa dem 40. Lebensjahr den Vorteil, dass keine Lesebrille benötigt wird, da diese Patienten sehr gut ohne Lesebrille lesen können. Über diesen Umstand muss vor einem etwaigen refraktiven Eingriff besonders ausführlich aufgeklärt werden.